Geballtes Fachwissen und viel Erfahrung für Ihre erfolgreiche Vermarktung
Leistungen
Leistungen
Unsere Arbeitsweise als Vermittler - mit allen Vorteilen für unsere Kunden
Der Immobilienmakler als fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer bietet für beide Interessenparteien entscheidende Vorteile, wenn es um das Gefühl der Sicherheit bei einer der vielleicht wichtigsten Entscheidungen im Leben geht.
Wie die einzelnen Schritte beim Verkauf einer Immobilie aussehen und welche Vorteile HERRMANN Immobilien Ihnen dabei bietet, lesen Sie nachfolgend:
1. Bewertung Ihrer Immobilie und die richtige Einschätzung der Marktlage
Egal, ob Sie eine Immobilie erwerben oder veräußern möchten, der erste Schritt ist immer die zutreffende Einschätzung der Marktlage durch den regional vernetzten Makler. Denn ein Verkaufspreis, mit dem ein Objekt an den Markt geht, entscheidet natürlich auch über dessen Angebotsdauer. Doch ein zu niedrig angesetzter Wert kann ohne erfahrene Betreuung schnell zu großen Verlusten führen – hier können wir Ihnen sicher mit unseren Erfahrungswerten zur Seite stehen.
- Wir sind als wachsendes Familienunternehmen seit über 25 Jahren erfolgreich im Raum Springe/Bad Münder, Hameln, der Region Hannover und darüber hinaus tätig
- Kostenlose und unverbindliche Vorab-Beratung für Verkaufsinteressenten
Gründer und Inhaber Marco Herrmann
2. Den passenden Vermittler zwischen gegensätzlichen Interessen finden
Als Verkäufer möchten Sie selbstverständlich den höchstmöglichen Verkaufspreis für Ihr Objekt erzielen, wohingegen ein Käufer nur das Nötigste zu zahlen wünscht. Wir als vermittelnder Makler gehen aber mit beiden Seiten einen Vertrag ein, der uns dazu verpflichtet, die jeweiligen Eigeninteressen zu vertreten.
Ein unlösbarer Widerspruch? Keinesfalls, denn mittels objektiver Wertermittlung – zentraler Bestandteil unserer Expertise – wird der Ausgangspunkt für eine, gegenüber beiden Seiten faire Beratung und Verhandlung gesetzt.
- Flexible Gestaltung unseres Maklervertrages, passend für jeden Verkäufer
Ein aussagekräftiges Verkaufsexposé ist die Grundlage unserer Tätigkeit für Verkäufer und Bauträger. Dazu gehören korrekt ermittelte (z. B. fehlende) Objektdaten, geprüfte Grundbucheinträge, leicht zu interpretierende Grundrisse, Lagepläne und vor allem hochattraktive Objektfotos (auch mit einer Drohne oder 360°), welche dem Anspruch Ihrer Immobilie gerecht werden.
Das Ganze bereiten wir in einem klaren, modern ansprechenden Design auf, versenden es (neben der ausgedruckten Form) als PDF per E-Mail und übergeben die Daten an verschiedene Plattformen und Websites im Internet. Für die Rechtssicherheit dieser Veröffentlichungen haftet übrigens der Makler – der Verkäufer ist lediglich zu korrekten Angaben verpflichtet, auf denen unser Exposé inhaltlich fußt.
- Zur Aufbereitung von Verkaufsobjekten arbeiten wir mit einer Werbeagentur zusammen – von Objektfotografie über Luftbilder bis hin zum eigenem Immobilien-Magazin
- Wir garantieren für Ihr Objekt teure TOP-Platzierungen im Internet, u. a. bei Immowelt, ImmobilienScout24, Immonet sowie auf unserer eigenen, gut besuchten Website
- Wir übernehmen Ihr Angebotshaftungsrisiko, welches für Privatverkäufer besteht!
Sie sind bei uns fündig geworden und interessieren sich für ein Verkaufsobjekt? Dann fordern Sie unser vollumfängliches Exposé der entsprechenden Immobilie per E-Mail an. Auf diese Weise können Sie sich bei uns automatisch erfassen sowie über Ihre Rechte aufklären lassen und gleichzeitig mit uns den Maklervertrag schließen, der uns ermächtigt, für Sie
tätig zu werden, und nur in dem einen Fall wirksam wird, sollten Sie die durch uns vermittelte Immobilie auch tatsächlich erwerben. Für diese erfolgreiche Vermittlung wird eine Makler-Courtage fällig, die sich Käufer und Verkäufer hälftig teilen, sofern der Käufer privat handelt und nur ein einzelnes Objekt, also eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine
Doppelhaushälfte kauft. Die Preisspanne im Rahmen der Kaufverhandlungen wird vorab schriftlich festgelegt. Gleiches gilt für die Angebotsdauer, wodurch gewährleistet ist, dass die besten Angebote seitens der Kaufinteressenten innerhalb dieses Zeitfensters abgerufen werden. Die eigentlichen Verhandlungen beginnen dann im Anschluss. Doch zuvor müssen sich die Kaufinteressenten in mehrfacher Weise qualifiziert haben – wir als Makler fungieren hier wie ein Filter für unsere Verkäufer.
- Wir können auf einen eigenen, großen Kundenstamm, Kunden aus unserem Neubaubereich sowie auf vorgemerkte Kaufinteressenten zurückgreifen
- Wir weisen die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler regelmäßig nach
5. Durchführung der Besichtigungen; Begleitung unserer Kunden bis zum Einzug
Haben sich genügend Interessenten für ein Verkaufsobjekt qualifiziert, organisieren wir eigenständig die Besichtigungen. Sie können dabei gerne zugegen sein, doch genauso gerne nehmen wir die Schlüssel entgegen und präsentieren Ihre Immobilie entsprechend Ihren Vorstellungen unter Wahrung Ihrer Privatsphäre. Hat sich innerhalb des abgesprochnen Zeitraums das beste Angebot, bzw. der favorisierte Käufer herauskristallisiert, geht es an die Finanzierung des Kaufs und damit um die Bonität des Interessenten. Hier kann unter Umständen guter Rat oder auch konkrete Hilfe nötig sein, die wir gerne bereitstellen. Schließlich muss zur Vertragsunterzeichnung beim Notar – hier begleiten wir Sie ebenfalls – die Finanzierung stehen, damit der Kauf und die damit verbundenen Grundbucheintragungen erfolgen können. Natürlich sind dann immer noch viele Fragen offen – von Um- und Einzug bis zu Renovierung oder Umbau. Auf Wunsch stehen wir auch hier weiterhin vermittelnd an Ihrer Seite, denn in unserem Heimatgebiet sind wir bestens vernetzt.
- Flexible Besichtigungstermine, auch am Wochenende
- Unabhängige Beratung zur Kaufpreis-Finanzierung durch unseren Finanzierungsservice
- Wir sind regional bestens vernetzt mit Banken, Notar- und Rechtsanwaltkanzleien,
Architekten, Gutachtern, Handwerksbetrieben sowie vielen weiteren Dienstleistern
Wichtige rechtliche Hinweise
Als erfolgsorientierter vermittelnder Makler möchten wir unsere Kunden zu gleichberechtigten Partnern qualifizieren. Bezogen auf ein Verkaufs- oder Vermietobjekt gilt es daher, alle rechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären und allen Beteiligten die neuesten Anforderungen an den Vermarktungssprozess bewusst zu machen – Schließlich wollen wir bei der Vermittlung nichts dem Zufall überlassen!
Wann immer Sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen und am Ende von Vermarktung und Verhandlungen Einigkeit über den Kaufvertrag zu einer Immobilie herrscht, entsteht dem vermittelnden Maklerunternehmen daraus der Anspruch auf eine Provision in ortsüblicher Höhe.
Wann immer Sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen und am Ende von Vermarktung und Verhandlungen Einigkeit über den Kaufvertrag zu einer Immobilie herrscht, entsteht dem vermittelnden Maklerunternehmen daraus der Anspruch auf eine Provision in ortsüblicher Höhe. Dieser Grundsatz gilt sowohl für den Kaufinteressenten, der sich ein Verkaufs-Exposé zukommen lässt und somit den Makler beauftragt, als auch für den potentiellen Verkäufer einer Immobilie. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur bundesweit einheitlichen Verteilung von Maklerkosten sollen private Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses finanziell entlastet werden. Verkäufer sind also mindestens zu 50 % an den gesamten Maklerkosten beteiligt - sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt, der eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte (auch mit einer Einliegerwohnung darin oder gegebenenfalls vermietet) für sich erwerben möchte. Werden gewerbliche Käufer tätig, so ist der Verkäufer weiterhin nicht verpflichtet, Teile der Maklerkosten zu übernehmen. Gleiches gilt für den Verkauf von Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie (Bau-) Grundstücken. Die vorherigen Provisionsregelungen behalten ihre volle Gültigkeit.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die personenbezogenen Daten ihrer Kunden festhalten. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind, uns spätestens vor einer Besichtigung den Personalausweis von Kaufinteressenten vorlegen zu lassen und die Daten daraus festzuhalten.
Mit der Novellierung des Fernabsatzrechts sind Immobilienmakler verpflichtet, Kunden, bzw. Interessenten über ihre vertraglichen Widerrufsrechte zu informieren (BGB §355). Spätestens zur Objektbesichtigung brauchen wir daher von allen Interessenten und Kunden eine Unterschrift auf Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung mit Kundendatenerfassung.